FAHRSCHULAUSBILDUNG VIERRAD

FAHRSCHÜLER AUSBILDUNG

Durch unser modernes Ausbildungskonzept bringen wir dich stressfrei und Schritt für Schritt durch deine Fahrausbildung, wobei der Spaßfaktor nie zu kurz kommt.

Wir legen Wert auf kurze Ausbildungszeiten. Dabei ist uns wichtig, dass du so viele Fahrstunden bekommst, wie du brauchst. Wir fahren mit dir, aber keine Stunde zu viel.

FÜHRERSCHEINKLASSE B/ BF17

Kraftfahrzeuge
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 KG, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 KG zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 KG nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 KW.
Jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren“ mit 17)

FÜHRERSCHEINKLASSE B197

Die zum 01.04.2021 eingeführte neue nationale Schlüsselzahl B197 Bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
  • eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule

FÜHRERSCHEINKLASSE BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 KG nicht überschreitet.


Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren“ mit 17) Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.


Eingeschlossenen Klassen: Keine