FAHRSCHULAUSBILDUNG ZWEIRAD

FAHRSCHÜLER AUSBILDUNG

Motorradfahren ist Leidenschaft! Um dir diese und das nötige Know-how vermitteln zu können, bilden wir überwiegend Bike-2-Bike (Fahrlehrer begleitet Fahrschüler mit dem Motorrad) aus.

Unsere Motorräder sind für Fahrer jeder Körpergröße geeignet, da sich die Sitzhöhe anpassen lässt.

Deine Sicherheit liegt uns am Herzen. Deshalb stellen wir dir gerne für die Zeit deiner Ausbildung die komplette Schutzkleidung zur Verfügung. Außerdem statten wir Dich für die Fahrstunden mit einer passenden Airbag-Weste aus.

Wir bieten alle Zweiradklassen an.

KLASSE AM

Leichte Zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1E-B nach Artikel 4, Absatz 2, Buchstabe A der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013, über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (Abl. L60 vom 02.03.2013, S.52).

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6E nach Artikel 4, Absatz 2, Buchstabe F der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013, über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (Abl. L60 vom 02.03.2013, S.52).

Mindestalter: 15 Jahre-nur im Inland bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
Eingeschlossene Klassen: Keine

KLASSE A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorenleistung von nicht mehr als 11KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/KG nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrischen angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 KM/h und mit einer Leistung von bis zu 15 KW.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM

KLASSE A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 KW/KG nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 KW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

KLASSE A

Krafträder (auch mit Beiwagen), ohne Leistungsbeschränkung. Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)

Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

KLASSE B196

Fahrerschulung B196 – Krafträder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein fahren

Keine Theorieprüfung erforderlich
Keine Praxisprüfung erforderlich

Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196). Hierfür ist KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich. Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1.

Die Fahrerschulung ist schnell gemacht.

Voraussetzungen:
Mindestalter 25 Jahre, mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
Antragstellung bei der Führerscheinstelle Fahrerschulung von mind. 13,5 Zeitstunden = Theorie (4×90 Min.) und Praxis (5×90 Min.)

Gefahren werden dürfen:
Krafträder bis 125 ccm Hubraum
max. 11 kW Motorleistung
max. 0,1kW/kg.
die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig